Bei der Provisionsberatung erhält der Berater von der Versicherungsgesellschaft
eine Provision.
Die provisionsfreie Versicherungsberatung.
Die Vergütung eines Versicherungsmaklers erfolgt im klassischen Sinne über die Provisionsvergütung der Versicherungsgesellschaften. Auch wenn ein unabhängiger Versicherungsmakler den Interessen seiner Kunden verpflichtet ist, kann sich der Berater unter Umständen für das Produkt mit der höheren Provision entscheiden, anstatt für das aus Kundensicht optimalere Angebot. Daher berate ich meine Kunden auf Basis von Honorarverträgen. Das ermöglicht es mir, meine Vergütung individuell mit meinen Kunden zu vereinbaren und diese provisionsfrei zu gestalten.
Bei der Provisionsberatung erhält der Berater von der Versicherungsgesellschaft
eine Provision.
Bei der Vermittlung von Honorarverträgen wird der Makler nicht von der
Versicherungsgesellschaft vergütet, sondern vereinbart sein Honorar direkt und
individuell mit seinem Kunden.
Lohnenswert ist die Vermittlung von Honorarverträgen für Kunden, die sich für den Anlage- und Altersvorsorgebereich interessieren. Bei Honorarverträgen im Anlage- und Altersvorsorgebereich entfallen provisionsabhängige Kosten, die sonst in die Rendite des Investments einfließen würden. Durch die transparente und nachvollziehbare Kostenstruktur von Honorarverträgen haben Kunden die Möglichkeit, mehr von ihrer Rendite zu behalten, da keine versteckte Provisionen anfallen.
Eine Reduzierung der Kosten durch die Wahl eines Honorarberaters kann dazu beitragen, dass mehr Geld in die eigentlichen Anlagen und damit potenziell in die Rendite fließt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Rendite von verschiedenen Faktoren abhängt und nicht nur von den Kosten beeinflusst wird.